Informationen über Endlager am Niederrhein
Im September legte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Zwischenbericht vor: 90 Teilgebiete, die für Endlagerung von Atommüll in Deutschland potenziell möglich wären, wurden ermittelt. Auch einige Kommunen im Kreis Kleve sind noch im Rennen: Rechtsrheinisch sind Emmerich und Rees betroffen, links des Rheins Kleve, Kalkar, Bedburg-Hau, Goch, Uedem, Kranenburg, Weeze und Issum. Die BGE hat nun in einer Online-Veranstaltung erklärt, wie sie bei der weiteren Eingrenzung vorgehen will. Aktuell geht es noch ausschließlich um die Entwicklung von Instrumenten und Vorgehensweisen zur weiteren, detaillierteren Untersuchung und Datenerhebung. Eine Entscheidung über den Standort des Endlagers soll dann bis 2031 gefällt werden.
Quelle: RP vom 29.05.2021
Wie die Endlager-Suche weitergehen soll
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung untersucht Regionen in Deutschland als mögliche Lager für Atommüll. Auch im Kreis Kleve kommen Gebiete dafür in Frage. Doch wie soll die Zahl der Standorte nun weiter eingegrenzt werden?
Im September legte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Zwischenbericht vor: 90 Teilgebiete, die für Endlagerung von Atommüll in Deutschland potenziell möglich wären, wurden ermittelt. Aus der anfänglich „weißen Landkarte“ wurden die Regionen ausgeschlossen, die ungeeignet sind, etwa weil es dort Vulkanismus oder Erbeben geben kann. Die übrige Fläche entspricht ungefähr 54 Prozent der Landfläche der Bundesrepublik.
Auch einige Kommunen im Kreis Kleve sind noch im Rennen um den endgültigen Standort. Rechtsrheinisch sind Emmerich und Rees betroffen, links des Rheins Kleve, Kalkar, Bedburg-Hau, Goch, Uedem, Kranenburg, Weeze und Issum. Am Niederrhein finden sich Ton- und Salzgesteine in ausreichender Tiefe und Mächtigkeit. Neben Granit sind das die Bodenbeschaffenheiten, die sich überhaupt für die atomare Endlagerung eignen.
Im nächsten Schritt soll – vereinfacht ausgedrückt – nun bestimmt werden, wo genauere Untersuchungen stattfinden sollen. Die BGE hat nun in einer Online-Veranstaltung erklärt, wie sie bei der weiteren Eingrenzung vorgehen will. Stefan Studt, der Vorsitzende der BGE, sprach in seinem Grußwort von einem „politischen und gesellschaftlichen Grundkonsens“, den die Standortauswahl anstrebe. Denn das Interesse der Bevölkerung ist groß, Proteste gegen Atommüll und deren Transport wecken nicht nur am Niederrhein Erinnerungen.
Aktuell geht es noch ausschließlich um die Entwicklung von Instrumenten und Vorgehensweisen zur weiteren, detaillierteren Untersuchung und Datenerhebung. Eine Entscheidung über den Standort des Endlagers soll dann bis 2031 gefällt werden. Ab 2050 soll die Befüllung stattfinden, ab circa 2090 soll der Standort dann stillgelegt werden.
Nun ist die BGE aber erstmal beim zweiten Schritt der Phase eins angelangt: Es sollen Standorte ermittelt werden, die in einer übertägigen Erkundung, also bei Untersuchungen von der Erdoberfläche aus, genauer unter die Lupe genommen werden. Mit Hilfe von Bohrungen und seismischen Messungen sollen dann die Orte gefunden werden, die „ein hohes Potenzial haben, ein Standort mit bestmöglicher Sicherheit zu werden“, wie Lisa Seidel aus der Abteilung Vorhabensmanagement erläuterte. Denn Menschen und Umwelt sollen vor der schädlichen Strahlenwirkung der Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahre geschützt werden. In diesem zweiten Schritt sollen nun zunächst repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen geplant werden. Sie bilden den Startschuss für immer genauere Untersuchungen, wie Seidel sagte. Mit diesen gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsuntersuchungen wird erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einem bestimmten Gestein bewertet. Danach erst kommen die geowissenschaftlichen Kriterien zur Anwendung. Darunter fallen unter anderem der Transport von Grundwasser durch das Gestein, die Zusammensetzung des Gesteins, aber auch zum Beispiel die Temperaturverträglichkeit des Untergrunds. Diese Kriterien wurden auch schon bei der Eingrenzung auf die 90 Teilgebiete angewendet.
Die Standorte werden aber auch nochmals nach sogenannten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien bewertet, also unter anderem dem Schutz der Menschen um das Endlager. Fragen wie die Auswirkungen von Überschwemmungsgebieten oder auch nahe Wohnbebauungen werden dort berücksichtigt. Auch der Schutz von Natur- und Kulturgütern am zukünftigen Standort werden hier einbezogen.
Im Aufbau befindet sich zudem aktuell der Fachbereich Erkundung. Dort kümmert man sich dann darum, die Programme zur Untersuchung an den einzelnen Standorten zu erstellen. Seit Anfang des Jahres wird zudem eine Abteilung aufgebaut, die sich dann um die konkrete Entwicklung der Behälter kümmern wird, in denen der Atommüll gelagert wird.
Das Ziel dieser Überlegungen soll dann ein Vorschlag der BGE für die möglichen Standortregionen sein. Ausdrücklich gibt es in diesem Schritt keine Präferenz für ein bestimmtes Gestein, also Ton, Salz oder Granit. Auch in der Fläche und Anzahl der Regionen soll der Vorschlag ergebnisoffen bleiben, es gibt also keine Zahl, auf die man sich bis dahin beschränken will. Erst nach einer Entscheidung für bestimmte Regionen, geht der Prozess dann in Phase zwei über. In der werden die übertägigen Erkundungen auch tatsächlich durchgeführt.
Auch in Zukunft will die BGE die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte und Ergebnisse informieren. Ende März 2022 soll die genaue Methodik der Sicherheitsuntersuchungen bekannt gegeben werden, ein erster methodischer Ansatz für die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien und ein Zwischenstand für die geowissenschaftlichen Kriterien sollen im Spätsommer vorgestellt werden.
Quelle: RP Grenzlandpost 29.05.2021